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   BVerwG, 19.10.1965 - VI C 29.63   

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https://dejure.org/1965,754
BVerwG, 19.10.1965 - VI C 29.63 (https://dejure.org/1965,754)
BVerwG, Entscheidung vom 19.10.1965 - VI C 29.63 (https://dejure.org/1965,754)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Oktober 1965 - VI C 29.63 (https://dejure.org/1965,754)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BBG § 115 Abs. 2 (1957), § 160

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 22, 240
  • DVBl 1966, 142
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 29.06.1961 - VI C 148.59
    Auszug aus BVerwG, 19.10.1965 - VI C 29.63
    Der erkennende Senat hat bereits in BVerwGE 12, 284 (290 ff.) [BVerwG 29.06.1961 - VI C 148/59] dargelegt, daß zwar ein systematischer Zusammenhang zwischen den Vorschriften der Absätze 1 und 2 des § 115 BBG besteht, aber wegen der verschiedenen Zielsetzung beider Vorschriften die eine nicht in die andere hineinwirkt In jener Entscheidung hat der Senat auch bereits ausdrücklich die Auffassung abgelehnt, daß die Behörde - abgesehen von atypischen Fällen - nach ihrem freien Ermessen Vordienstzeiten der in § 115 Abs. 1 BBG gekennzeichneten Art berücksichtigen könne.

    Daß die §§ 111 Abs. 3 und 115 Abs. 2 BBG eine Doppelversorgung nur auf einem Teilgebiet und unvollkommen ausschließen, hat der Senat bereits in BVerwGE 12, 284 (292 ff.) [BVerwG 29.06.1961 - VI C 148/59] für vereinbar mit dem Grundgesetz erachtet (vgl. aber für die Zukunft § 160 a BBG in der Fassung vom 22. Oktober 1965 [BGBl. I S. 1776]).

    Die Einwendungen der Revision gegen die Verfassungsmäßigkeit des § 160 und des § 115 Abs. 2 BBG in der dargelegten Auslegung liegen in derselben Linie wie die in BVerwGE 12, 284 (292) [BVerwG 29.06.1961 - VI C 148/59] widerlegten Bedenken.

  • BVerwG, 26.06.2008 - 2 C 32.06

    Beamtenversorgung; Ruhensberechnung; Emeritenbezüge; Doppelbelastung öffentlicher

    Eine andere Auslegung würde den Grundsätzen der Rechtssicherheit und der Praktikabilität widersprechen, denn ansonsten müsste in jedem Wirtschaftsjahr, womöglich in jedem Monat, geprüft werden, aus welcher Quelle (öffentlich-rechtlich oder privat) die Mittel des Verbandes stammen (vgl. zum Ganzen: Urteile vom 10. März 1965 - BVerwG 6 C 3.63 - Buchholz 232 § 160 BBG Nr. 6, vom 19. Oktober 1965 - BVerwG 6 C 29.63 - BVerwGE 22, 240 = Buchholz 232 § 160 BBG Nr. 7, vom 23. Oktober 1985 a.a.O. S. 180 f. und vom 3. Februar 1988 a.a.O.).
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